Tarif- und Arbeitsrecht

Urlaubsrecht

Eine Handlungshilfe für Betriebsräte


ZIELGRUPPE

Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertrauenspersonen


SEMINARINHALT

Urlaub – bezahlte Freizeit, die wohl schönste Zeit im Jahr. Gesetze, Tarifverträge, Betriebsverein­barungen und Arbeitsverträge haben das Ziel, die Erholung der Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer sicherzustellen. Dennoch ist wohl kein anderes Gebiet des Arbeitsrechts in den letzten Jahren derart durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs geprägt worden, wie das Urlaubsrecht.

Welche Aufgaben hat der Betriebsrat und welche Rolle spielt er? Das Seminar zum Urlaubsrecht vermittelt einen Überblick über das Zusammenspiel der unterschiedlichen Normen und erläutert die aktuelle Rechtsprechung.

  • Urlaubsanspruch und Urlaubsdauer
  • Durchsetzung des Urlaubsanspruchs
  • Urlaub im Teilzeitarbeitsverhältnis
  • Geringfügige Beschäftigung, Aushilfsarbeitsverhältnis und Urlaub
  • Urlaubsanspruch und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Zusatzurlaub für Menschen mit Schwerbehinderung
  • Urlaubsanspruch bei ruhenden Arbeitsverhältnissen?
  • Übertragbarkeit des Urlaubsanspruchs ins Folgejahr
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Verfall krankheitsbedingt nicht genommenen Urlaubs
  • Urlaubsentgelt und unbezahlter Urlaub
  • Urlaub und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG
  • Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Aufstellung von Urlaubsgrundsätzen
  • Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Lage des Urlaubs

REFERENT

Jürgen Zeller, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart


Termin
Seminar-Nr.
Ort
Kosten
Anmeldung
Termin 05.03.2024
Seminar-Nr. 92418
Ort

Stuttgart-Degerloch

Kosten
Seminargebühr € 280,002
Tagungspauschale € 48,002
Anmeldung abgesagt
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zzgl. MwSt.
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Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX