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Gesetzliche Neuregelungen zur Arbeitszeit
Auswirkungen der neuen gesetzlichen Regelungen auf die Betriebsratsarbeit
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder
SEMINARINHALT
Das Bundesarbeitsgericht hat mit in einer bedeutenden Entscheidung am 13.09.2022 entschieden, dass die gesamte Arbeitszeit der Beschäftigten aufzuzeichnen ist.
Diese Entscheidung hat die Regierungsparteien dazu bewogen, die bereits vom EuGH eingeforderte gesetzliche Neuregelung endlich auf den Weg zu bringen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresprogramms waren die Einzelheiten der zukünftigen Arbeitszeitregelungen noch nicht bekannt, die voraussichtlich zum 01.01.2024 in Kraft treten werden.
Das neue Gesetz wird allerdings in jedem Fall weitreichende Änderungen mit sich bringen. Viele betriebliche Regelungen, insbesondere bei einer vereinbarten Vertrauensarbeitszeit, werden sich einer Überprüfung stellen müssen. Es muss zudem geklärt werden, wie sich die Neuregelungen auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Arbeitszeit auswirken.
Themenplan (vorläufig, Stand August 2023)
- Überblick über alle gesetzlichen Neuregelungen
- Für wen gilt zukünftig die Pflicht zur Zeiterfassung?
- Ändern sich auch Regelungen zur Ruhezeit oder zu Höchstarbeitszeiten?
- Ende der Vertrauensarbeitszeit durch verpflichtende Zeiterfassung?
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Arbeitszeit und deren Erfassung
Einzelheiten zum Seminarinhalt werden auf der Internetseite der BiKo veröffentlicht, sobald das Gesetz verabschiedet wurde. Falls sich das Inkrafttreten des Gesetzes verzögern sollte, wird dort ggf. auch ein neuer Seminartermin veröffentlicht.
REFERENT
Dieter Stang, Rechtsanwalt, Stuttgart
Stuttgart-Degerloch