Gesundheit und Arbeitsschutz

NEU!
Ruhe, hier wird gearbeitet!

Die neue technische Regel zur Reduzierung von Lärmstress nutzen


ZIELGRUPPE

Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertrauenspersonen


SEMINARINHALT

Konzentriertes Arbeiten ist nicht möglich? Ständig wird man abgelenkt? Vor allem bei Arbeiten, die ein hohes Maß an Konzentration erfordern, ist Lärm ein erheblicher Störfaktor, der Stress auslösen kann. Eine Gefährdung für die Gesundheit entsteht nicht erst ab 80 dB(A). Der sogenannte Lärmstress ist (nicht nur) in modernen, offenen Büros eine häufig anzutreffende Belastung.

Die technische Regel ASR A3.7 befasst sich mit der Erfassung und Beurteilung von Lärm unterhalb des Grenzwertes der „Lärm- und Vibrationsverordnung“. Sie gibt außerdem Gestaltungshinweise und Beispiele für Maßnahmen.

Im Seminar lernen Sie die Struktur des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung kennen sowie die Möglichkeiten der Mitbestimmung. Insbesondere lernen Sie die Inhalte der technischen Regeln (ASR A3.7) zu nutzen. Das Zusammenspiel von Gefährdungsbeurteilung, Verordnungen und gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen wird beispielhaft vermittelt.

  • Rechtliche Grundlagen: BetrVG, ArbSchG und Gefährdungsbeurteilung im Zusammenhang mit der Arbeitsstättenverordnung
  • Rechtliche Einordnung der Arbeitsstättenverordnung
  • Bedeutung der ASR (technische Regeln für Arbeitsstätten) für die Umsetzung der ArbStättV
  • Erfassung und Beurteilung von Lärm unterhalb 80 dB(A)

REFERENT

Jonas Rauch, M.A., Sozialökonomie, Wolfegg


Termin
Seminar-Nr.
Ort
Kosten
Anmeldung
Termin 25.09.–27.09.2024
Seminar-Nr. 92462
Ort

Gäufelden-Nebringen

Kosten
Hotelkosten € 536,501
Seminargebühr € 850,002
Anmeldung
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1
inkl. MwSt.
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2
zzgl. MwSt.
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Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX