Tarif- und Arbeitsrecht

Gleitzeit und Vertrauensarbeitszeit

Mitbestimmung bei flexiblen Arbeitszeitmodellen


ZIELGRUPPE

Betriebsratsmitglieder


SEMINARINHALT

Die Regelung der Arbeitszeit ist eine zentrale Aufgabe von Betriebsräten. In vielen Betrieben existieren Betriebsvereinbarungen, die einer Überarbeitung bedürfen. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen geleistete Arbeit aufgrund eines vereinbarten „Gleitzeitverfalls“ oder wegen einer betrieblichen „Vertrauensarbeitszeit“ teilweise nicht vergütet wird.

Nach einer Entscheidung des BAG vom 10.12.2013 darf in Betriebsvereinbarungen nicht geregelt werden, dass geleistete Arbeitszeit nicht vergütet wird. Bestehende Betriebsvereinbarungen müssen daher ggf. angepasst werden.

In einer Entscheidung hat das BAG zudem bereits 2004 festgestellt, dass in tarifgebundenen Betrieben Betriebsvereinbarungen „nichtig“ sind, wenn der Abbau von Gleitzeitguthaben nicht zwingend innerhalb eines Jahres („Nulldurchlauf“) vorgesehen ist. Im Seminar soll aufgezeigt werden, welche konkreten betrieblichen Handlungserfordernisse sich aus dieser Rechtsprechung ergeben. In dem Seminar wird weiterhin eingehend erörtert, wie eine aus Arbeitnehmersicht zufriedenstellende Arbeitszeitregelung aussehen sollte und welche Durchsetzungsmöglichkeiten es gibt.

  • Tarifliche und gesetzliche Rahmenbedingungen beim Abschluss von Gleitzeitregelungen
  • Vertrauensarbeitszeit – eine Alternative zur Gleitzeit?
  • Rechtliche Vorgehensweise zur Verhinderung von „unbezahlter Arbeit“
  • Gestaltungsmöglichkeiten bei einer Gleitzeitregelung – Eckpunkte für eine Neuregelung
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates zur erfolgreichen Durchsetzung einer Betriebsvereinbarung

REFERENT

Dieter Stang, Rechtsanwalt, Stuttgart


Termin
Seminar-Nr.
Ort
Kosten
Anmeldung
Termin 25.04.–26.04.2024
Seminar-Nr. 92437
Ort

Stuttgart-Degerloch

Kosten
Seminargebühr € 560,002
Tagungspauschale € 96,002
Anmeldung abgesagt
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zzgl. MwSt.
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Freistellung nach § 37.6 BetrVG