Gleitzeit und Vertrauensarbeitszeit
Mitbestimmung bei flexiblen Arbeitszeitmodellen
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder
SEMINARINHALT
Die Regelung der Arbeitszeit ist eine zentrale Aufgabe von Betriebsräten. In vielen Betrieben existieren Betriebsvereinbarungen, die einer Überarbeitung bedürfen. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen geleistete Arbeit aufgrund eines vereinbarten „Gleitzeitverfalls“ oder wegen einer betrieblichen „Vertrauensarbeitszeit“ teilweise nicht vergütet wird.
Nach einer Entscheidung des BAG vom 10.12.2013 darf in Betriebsvereinbarungen nicht geregelt werden, dass geleistete Arbeitszeit nicht vergütet wird. Bestehende Betriebsvereinbarungen müssen daher ggf. angepasst werden.
In einer Entscheidung hat das BAG zudem bereits 2004 festgestellt, dass in tarifgebundenen Betrieben Betriebsvereinbarungen „nichtig“ sind, wenn der Abbau von Gleitzeitguthaben nicht zwingend innerhalb eines Jahres („Nulldurchlauf“) vorgesehen ist. Im Seminar soll aufgezeigt werden, welche konkreten betrieblichen Handlungserfordernisse sich aus dieser Rechtsprechung ergeben. In dem Seminar wird weiterhin eingehend erörtert, wie eine aus Arbeitnehmersicht zufriedenstellende Arbeitszeitregelung aussehen sollte und welche Durchsetzungsmöglichkeiten es gibt.
- Tarifliche und gesetzliche Rahmenbedingungen beim Abschluss von Gleitzeitregelungen
- Vertrauensarbeitszeit – eine Alternative zur Gleitzeit?
- Rechtliche Vorgehensweise zur Verhinderung von „unbezahlter Arbeit“
- Gestaltungsmöglichkeiten bei einer Gleitzeitregelung – Eckpunkte für eine Neuregelung
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates zur erfolgreichen Durchsetzung einer Betriebsvereinbarung
REFERENT
Dieter Stang, Rechtsanwalt, Stuttgart
Stuttgart-Degerloch
Stuttgart-Degerloch