Tarif- und Arbeitsrecht

Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen/Umgruppierungen

Mitbestimmung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen


ZIELGRUPPE

Betriebsratsmitglieder


SEMINARINHALT

In der betrieblichen Praxis sind die personellen Einzelmaßnahmen Tagesgeschäft einer jeden betrieblichen Interessenvertretung. Gleichwohl sind die Unsicherheiten im Umgang mit diesen Maßnahmen groß, weil es sich um ein relativ kompliziertes gesetzliches Verfahren handelt. So muss sich auch das Bundesarbeitsgericht immer wieder mit diesen Fragen beschäftigen. Ziel des Seminars ist es, auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den TeilnehmerInnen die erforderlichen rechtlichen Kenntnisse zu vermitteln, um das Beteiligungsrecht sachgerecht und rechtssicher ausüben zu können, insbesondere auch im Hinblick auf ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht.

  • Begriff der Einstellung, der Eingruppierung/Umgruppierung, Versetzung
  • Umfang der Informationspflicht des Arbeitgebers
    • Inhalt der Unterrichtungspflicht, Zeitpunkt der Unterrichtung
  • Zustimmungsverweigerungsgründe
    • Gründe für Verweigerung der Zustimmung, Formalien
  • Vorläufige personelle Maßnahmen
    • Voraussetzungen, Verfahren
  • Verhältnis ERA-Systematik zum Eingruppierungsvorgang nach § 99 BetrVG
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates bei Verletzung seiner Rechte
    • Aufhebung der Maßnahme nach § 101 BetrVG
    • Sicherung der Rechte für die Zukunft nach § 23 Abs. 3 BetrVG
    • Ordnungswidrigkeitsverfahren gem. § 121 BetrVG

REFERENTEN

Carsten Oestmann, Rechtsanwalt, Ludwigsburg (26.10.2023)
Jürgen Zeller, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart (08.02.2024)


Termin
Seminar-Nr.
Ort
Kosten
Anmeldung
Termin 08.02.2024
Seminar-Nr. 92405
Ort

Stuttgart-Degerloch

Kosten
Seminargebühr € 280,002
Tagungspauschale € 48,002
Anmeldung
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zzgl. MwSt.
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Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX