Durchsetzung der Rechte des Betriebsrates
Verletzung von Mitbestimmungsrechten verhindern und Rechte wirksam durchsetzen
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder
SEMINARINHALT
Betriebsräte haben nach dem Betriebsverfassungsgesetz eine Vielzahl von Mitbestimmungs- und Informationsrechten. Nicht selten müssen Betriebsräte allerdings feststellen, dass die gesetzlichen Rechte missachtet werden oder gegen bestehende Betriebsvereinbarungen verstoßen wird. Rechtliche Schritte werden trotzdem eher selten eingeleitet. Aus Unsicherheit über die rechtliche Lage verzichten Betriebsräte zudem bei Verhandlungen über eine neue Betriebsvereinbarung häufig auf die Anrufung einer Einigungsstelle, obwohl hierdurch ggf. ein besseres Ergebnis erzielt werden könnte.
Im Seminar werden den TeilnehmerInnen die rechtlichen Grundlagen für eine erfolgreiche Durchsetzung der bestehenden Rechte in einer Einigungsstelle oder durch Einleitung eines arbeitsrechtlichen Beschlussverfahrens eingehend dargestellt. Das Seminar vermittelt zudem einen Überblick über die Möglichkeiten einer erfolgreichen innerbetrieblichen Verhandlung.
- Einigungsstelle
- Was ist eine Einigungsstelle?
- Wann kann die Einigungsstelle angerufen werden?
- Wie ist der Verlauf eines Einigungsstellenverfahrens?
- Wann ist die Anrufung der Einigungsstelle sinnvoll?
- Gerichtliche Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte
- Arbeitsgerichtliche Durchsetzung von Unterlassungs- und Durchführungsansprüche
- Eilverfahren
- Einschaltung staatlicher Stellen (z.B. Ordnungswidrigkeitsverfahren)
- Politische Handlungsmöglichkeiten im Betrieb
REFERENT
Dieter Stang, Rechtsanwalt, Stuttgart
Stuttgart-Degerloch