UPDATE
Vergütung von Betriebsräten und Benachteiligungsverbot
Der Schutz von Betriebsratsmitgliedern gegen Benachteiligungen
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder
SEMINARINHALT
Für den Betriebsrat stellen sich bei der Amtsausübung eine Vielzahl praktischer und rechtlicher Fragen. Ein wichtiger Diskussions- und Streitpunkt ist in vielen Betrieben die Vergütungsentwicklung von Betriebsratsmitgliedern.
Seit einer Anfang 2023 ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Strafsachen bestehen insoweit große Rechtsunsicherheiten, die durch eine gesetzliche Neuregelung beseitigt werden sollen. Ein Gesetzentwurf hierzu liegt bereits vor und soll zeitnah verabschiedet werden.
In dem Seminar werden die voraussichtlich zum 01. April 2024 in Kraft tretenden Neuregelungen bereits eingehend dargestellt, da mit Änderungen im Gesetzgebungsverfahren nicht zu rechnen ist.
Ergänzend werden zudem eine Vielzahl betrieblich relevanter Fragen behandelt, die mit der Ausübung des Betriebsratsamtes regelmäßig verbunden sind.
- Benachteiligungsverbot bei der Vergütung und der beruflichen Entwicklung
- Anspruch auf eine vergleichbare Vergütungsentwicklung gem. § 37 Abs. 4 BetrVG
- Benachteiligungsverbot bei der beruflichen Entwicklung gem. § 78 BetrVG
- Geplante gesetzliche Neuregelungen
- Anspruch auf inner- und außerbetriebliche Maßnahmen der Berufsbildung gem. § 38 Abs.4 BetrVG
- Freistellung von der Arbeit und Pflicht zur Abmeldung gem. § 37 BetrVG
- Schutz vor Versetzungen und Kündigungen gem. §§ 103 BetrVG, 15 KSchG
REFERENT
Dieter Stang, Rechtsanwalt, Stuttgart
Stuttgart-Degerloch
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