Tarif- und Arbeitsrecht

Vergütung von Betriebsräten und Benachteiligungsverbot

Der Schutz von Betriebsratsmitgliedern gegen Benachteiligungen


ZIELGRUPPE

Betriebsratsmitglieder


SEMINARINHALT

Für den Betriebsrat stellen sich bei der Amtsausübung eine Vielzahl praktischer und rechtlicher Fragen. Ein wichtiger Diskussions- und Streitpunkt ist in vielen Betrieben die Vergütungsentwicklung von Betriebsratsmitgliedern. Nicht nur bei freigestellten Betriebsräten stellt sich häufig die Frage, wie eine Vergütungsentwicklung erreicht werden kann, die vergleichbare Arbeitnehmer genommen haben.

In der betrieblichen Praxis stellen sich den Betriebsratsmitgliedern zudem eine Vielzahl weiterer schwieriger Rechtsfragen: Wann geht ein dienstlicher Termin der Betriebsratsarbeit vor? Wann kann ein Betriebsrat die vorangegangene Nachtschicht vorzeitig beenden, um ausgeschlafen an einer Betriebsratssitzung teilzunehmen? Wie und wann muss eine Abmeldung erfolgen? Kann der Arbeitgeber Auskunft über die Art der Betriebsratsarbeit verlangen? Wann besteht eine Geheimhaltungspflicht gegenüber Dritten? Wie sind Betriebsräte z. B. bei Umstrukturierungen vor Kündigungen und Versetzungen geschützt?

  • Benachteiligungsverbot bei der Vergütung und der beruflichen Entwicklung
    • Anspruch auf eine vergleichbare Vergütungsentwicklung gem. § 37 Abs. 4 BetrVG
    • Benachteiligungsverbot bei der beruflichen Entwicklung gem. § 78 BetrVG
  • Anspruch auf inner- und außerbetriebliche Maßnahmen der Berufsbildung gem. § 38 Abs. 4 BetrVG
  • Freistellung von der Arbeit und Pflicht zur Abmeldung gem. § 37 BetrVG
  • Schutz vor Versetzungen und Kündigungen gem. §§ 103 BetrVG, 15 KSchG

REFERENT

Dieter Stang, Rechtsanwalt, Stuttgart


Termin
Seminar-Nr.
Ort
Kosten
Anmeldung
Termin 27.04.2023
Seminar-Nr. 92343
Ort

Stuttgart-Degerloch

Kosten
Seminargebühr € 280,002
Tagungspauschale € 48,002
Anmeldung beendet
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zzgl. MwSt.
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Freistellung nach § 37.6 BetrVG