Vergütung von Betriebsräten und Benachteiligungsverbot
Der Schutz von Betriebsratsmitgliedern gegen Benachteiligungen
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder
SEMINARINHALT
Für den Betriebsrat stellen sich bei der Amtsausübung eine Vielzahl praktischer und rechtlicher Fragen. Ein wichtiger Diskussions- und Streitpunkt ist in vielen Betrieben die Vergütungsentwicklung von Betriebsratsmitgliedern. Nicht nur bei freigestellten Betriebsräten stellt sich häufig die Frage, wie eine Vergütungsentwicklung erreicht werden kann, die vergleichbare Arbeitnehmer genommen haben.
In der betrieblichen Praxis stellen sich den Betriebsratsmitgliedern zudem eine Vielzahl weiterer schwieriger Rechtsfragen: Wann geht ein dienstlicher Termin der Betriebsratsarbeit vor? Wann kann ein Betriebsrat die vorangegangene Nachtschicht vorzeitig beenden, um ausgeschlafen an einer Betriebsratssitzung teilzunehmen? Wie und wann muss eine Abmeldung erfolgen? Kann der Arbeitgeber Auskunft über die Art der Betriebsratsarbeit verlangen? Wann besteht eine Geheimhaltungspflicht gegenüber Dritten? Wie sind Betriebsräte z. B. bei Umstrukturierungen vor Kündigungen und Versetzungen geschützt?
- Benachteiligungsverbot bei der Vergütung und der beruflichen Entwicklung
- Anspruch auf eine vergleichbare Vergütungsentwicklung gem. § 37 Abs. 4 BetrVG
- Benachteiligungsverbot bei der beruflichen Entwicklung gem. § 78 BetrVG
- Anspruch auf inner- und außerbetriebliche Maßnahmen der Berufsbildung gem. § 38 Abs. 4 BetrVG
- Freistellung von der Arbeit und Pflicht zur Abmeldung gem. § 37 BetrVG
- Schutz vor Versetzungen und Kündigungen gem. §§ 103 BetrVG, 15 KSchG
REFERENT
Dieter Stang, Rechtsanwalt, Stuttgart
Stuttgart-Degerloch