SBV

Zentrale Aufgaben der
Schwerbehinderten­vertretung

Teilhabepraxis I


ZIELGRUPPE

Schwerbehindertenvertrauenspersonen und deren StellvertreterInnen, Betriebsratsmitglieder


SEMINARINHALT

In diesem Seminar befassen wir uns mit den Möglichkeiten von Menschen mit einer (Schwer-)Behinderung am Arbeitsleben teilzuhaben. Wir erarbeiten die zentralen Aufgabenfelder der Schwerbehindertenvertretung (SBV). Wir analysieren Ursachen, Hintergründe und Auswirkungen von Behinderungen und loten unseren Handlungsspielraum aus.

Grundlage ist das SGB IX, durch das die Teilhabe von Menschen mit einer (Schwer-) Behinderung am Arbeitsleben gefördert wird. Dieses Seminar präzisiert die Aufgaben, Rechte und Pflichten von VertreterInnen der Schwerbehinderten und versetzt sie in die Lage, entsprechend zu handeln.

  • Situation von Menschen mit Behinderung in Betrieb und Gesellschaft
  • Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten zum Thema Behinderung
  • Gesetzlicher Rahmen für die Arbeit der SBV
  • Verfahren zur Anerkennung und Gleichstellung
  • Aufgaben, Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der SBV
  • Pflichten des Arbeitgebers
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
  • Kooperation mit betrieblichen und außerbetrieblichen Akteuren
  • Perspektiven für die weitere Arbeit der SBV: Aufbau von Arbeitsstrukturen

REFERENTINNEN UND REFERENTEN

Das Seminar wird von erfahrenen ReferentInnen durchgeführt, die mit den Gegebenheiten in der Region bestens vertraut sind. Sie begeistern und unterstützen die TeilnehmerInnen mit ihren Erfahrungen aus ihrem eigenen betrieblichen Umfeld.


Termin
Seminar-Nr.
Ort
Kosten
Anmeldung
Termin 13.03.–17.03.2023
Seminar-Nr. 92317
Ort

Öhringen

Kosten
Hotelkosten € 933,501
Seminargebühr € 1.150,002
Anmeldung beendet
Termin 08.05.–12.05.2023
Seminar-Nr. 92348
Ort

Gäufelden-Nebringen

Kosten
Hotelkosten € 920,001
Seminargebühr € 1.150,002
Anmeldung ausgebucht
Termin 26.06.-30.06.2023
Seminar-Nr. 923002
Ort

Öhringen

Kosten
Hotelkosten € 933,501
Seminargebühr € 1.150,002
Anmeldung
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1
inkl. MwSt.
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2
zzgl. MwSt.
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Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX