Tarif- und Arbeitsrecht

Verhaltensbedingte Kündigung

Wie kann der Betriebsrat hierauf angemessen reagieren?


ZIELGRUPPE

Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertrauenspersonen


SEMINARINHALT

Viele Betriebsräte sind bei Anhörungen zu geplanten verhaltensbedingten Kündigungen überfordert, da sie sich oft gefühlsmäßig in einer Zwickmühle befinden. Einerseits können sie das angeprangerte Fehlverhalten häufig nicht verteidigen, anderseits wollen sie den Betroffenen trotzdem vor dem Verlust des Arbeitsplatzes bewahren. In vielen Fällen lohnt es sich, zunächst einmal einen Blick auf die Ursachen des angeblichen Fehlverhaltens zu werfen, da bei einem Zusammenhang mit einer Suchterkrankung oder psychischen Ursachen eine verhaltensbedingte Kündigung meist nicht in Betracht kommt. Zudem ist in jedem Einzelfall die Verhältnismäßigkeit einer Kündigung zu untersuchen, da ein Verlust des Arbeitsplatzes für die Betroffenen oft existenzielle Folgen hat. In dem Seminar wird auch erläutert, wann aus Verhältnismäßigkeitsgründen vor einer Kündigung zunächst eine Abmahnung erforderlich ist und wie die Betroffenen hierauf reagieren sollten.

  • Überblick über Kündigungsmöglichkeiten des Arbeitgebers
    • Außerordentliche („fristlose“) Kündigung
    • Verhaltensbedingte ordentliche Kündigung
  • Mitbestimmung des Betriebsrates
    • Betriebsratsanhörung
    • Widerspruch und Bedenken des Betriebsrates gegen Kündigungsabsicht
    • Vorgehensweise des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung
  • Abmahnungen
    • Wann muss ein Verhalten vor einer Kündigung abgemahnt werden?
    • Reaktionsmöglichkeiten bei Abmahnungen

 


REFERENT

Dieter Stang, Rechtsanwalt, Stuttgart


Termin
Seminar-Nr.
Ort
Kosten
Anmeldung
Termin 21.11.2024
Seminar-Nr. 92480
Ort

Stuttgart-Degerloch

Kosten
Seminargebühr € 280,002
Tagungspauschale € 48,002
Anmeldung
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zzgl. MwSt.
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Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX