Mitbestimmen bei Dienstreisen und Auslandstätigkeit
Ungeregelte Arbeitsbedingungen endlich beenden!
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertrauenspersonen
SEMINARINHALT
In vielen Betrieben gehörten Dienstreisen in der Vergangenheit zum Arbeitsalltag vieler Beschäftigter. Während der Corona-Pandemie wurden insbesondere Reisen ins Ausland weitestgehend vermieden. In Zukunft ist aber damit zu rechnen, dass es wieder verstärkt zu dienstlichen Reisen kommen wird.
Die hierbei bestehenden umfangreichen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates wurden bisher kaum beachtet. Vielfach werden die Bedingungen für Dienstreisen und Auslandseinsätze weiterhin ohne Beteiligung des Betriebsrates vom Arbeitgeber einseitig in Reiserichtlinien festgelegt.
In dem Seminar werden die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates ausführlich behandelt und der Entwurf einer Betriebsvereinbarung vorgestellt. Zudem werden Problemstellungen im Zusammenhang mit Vergütungsansprüchen, Höchst- und Ruhezeiten sowie die Verpflichtung zur Dienstreise bei bestehenden gesundheitlichen Risiken oder sonstigen Gefährdungen eingehend erörtert.
- Mitbestimmung des Betriebsrates (z. B. bei Arbeitszeiten im Ausland und Reisezeiten)
- Vergütungsansprüche
- Arbeitszeitfragen
- Reisezeit als Arbeitszeit – welche Zeiten sind als Arbeitszeit anzuerkennen?
- Gelten die Tarifverträge und das Arbeitszeitgesetz auch bei Auslandseinsätzen?
- Besonderheiten bei Feiertagen am Arbeitsort bzw. am Wohnort
- Wann besteht eine Pflicht zur Dienstreise bei Vorliegen einer Gefährdung?
- Quarantäne nach der Dienstreise – Auswirkungen auf die arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten
REFERENT
Dieter Stang, Rechtsanwalt, Stuttgart
Stuttgart-Degerloch