Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
Aktuelle Rechtsprechung und Hinweise aus der Praxis zur Umsetzung
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertrauenspersonen
SEMINARINHALT
Das Sozialgesetzbuch IX verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements. Kommt der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nach, sind krankheitsbedingte Kündigungen in arbeitsgerichtlichen Prozessen schwer durchzusetzen. Der Betriebsrat hat eine im Gesetz ausdrücklich genannte Kontrollverpflichtung und muss überprüfen, ob der Arbeitgeber seinen Pflichten umfassend nachkommt.
Ein engagiert durchgeführtes BEM unterscheidet sich klar von der Praxis der Krankenrückkehrgespräche. Der Betriebsrat hat viele Möglichkeiten, sich positiv in den BEM-Prozess einzubringen: als Vertrauensperson für die erkrankten Personen und als gut vernetzter Initiator von Veränderungen. Es ist ratsam, eine Betriebsvereinbarung abzuschließen, in der das genaue Vorgehen im betrieblichen Eingliederungsmanagement beschrieben ist, denn die gesetzlichen Vorgaben lassen dem Betrieb großen Handlungsspielraum.
Im Seminar wird die aktuelle Rechtsprechung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement dargestellt und daraus Grundzüge für eine Betriebsvereinbarung abgeleitet. Des Weiteren wird Schritt für Schritt ein Ablaufplan für ein praxisorientiertes BEM erarbeitet und ein Schwerpunkt auf Hinweise zur Gesprächsführung im BEM-Gespräch gesetzt.
- Gesetzliche Grundlage des Sozialgesetzbuch IX
- Aktuelle Rechtsprechung zu BEM
- Ablauf des Eingliederungsmanagements in der betrieblichen Praxis
- Rolle und Aufgaben des Betriebsrates und der SBV im BEM
- Hinweise zur Gesprächsführung im BEM
- Inhalte einer Betriebsvereinbarung
REFERENT
Matthias Holm, Institut für Gesundheitsförderung und Personalentwicklung, Hannover
Öhringen
Nürtingen