Wirtschaft

Auch als firmeninternes Seminar möglich!

Gewinnen und Auswerten wirtschaftlicher Informationen

Wirtschaftsausschuss I


ZIELGRUPPE

Betriebsratsmitglieder; insbesondere neue Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten, die das Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit“ besucht haben und Schwerbehindertenvertrauenspersonen, die ein Seminar „Teilhabepraxis I“ besucht haben


SEMINARINHALT

Mitglieder von Betriebsräten, Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten sollen in die Lage versetzt werden, ihre Informationsrechte sachkundig und umfassend wahrzunehmen. Im Mittelpunkt stehen die Vorbereitung und Durchführung von Wirtschaftsausschusssitzungen, die Erarbeitung wichtiger wirtschaftlicher Kennzahlen und ein Überblick über den Aufbau des Jahresabschlusses. Dazu werden neben den rechtlichen Grundlagen auch Fragen der Nutzung verschiedener Informationsquellen sowie die Aufbereitung von Informationen für die Interessenvertretung behandelt.

  • Strategien der Informationspolitik von Geschäftsführungen und der Informationsbeschaffung durch den Betriebsrat
  • Nutzung der Informationsrechte und -quellen des Betriebsrates und des Wirtschaftsausschusses
  • Arbeitsorganisation und Informationsweitergabe im Wirtschaftsausschuss und im Betriebsrat
  • Aufbau und Analyse des Jahresabschlusses
  • Wirtschaftliche Kennzahlen und Kennzahlenbögen als Informationsquelle

REFERENTINNEN UND REFERENTEN

IMU Institut, Stuttgart


HINWEIS

Das Seminar ist auch als firmeninternes Seminar möglich. Es kann in Ihren eigenen Räumen stattfinden oder, ganz nach Wunsch, in einem Tagungshotel. Die komplette Organisation wird von uns übernommen.

Wollen Sie mehr zu den firmeninternen Seminaren erfahren, dann rufen Sie an unter Telefon 07141 488778-1 oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@biko-lb.de


Termin
Seminar-Nr.
Ort
Kosten
Anmeldung
Termin 07.10.–11.10.2024
Seminar-Nr. 92463
Ort

Kupferzell-Beltersrot

Kosten
Hotelkosten € 755,501
Seminargebühr € 1.350,002
Anmeldung
|
1
inkl. MwSt.
|
2
zzgl. MwSt.
|
Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX