Arbeitszeiterfassung
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder
SEMINARINHALT
Durch die neuen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof und des Bundesarbeitsgerichts sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erfassen. Wie weit geht diese Plicht, und welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat? Welche gesetzlichen Grundlagen sind zu beachten, und wo sind die Grenzen des Direktionsrechts des Arbeitgebers bei Überstunden und der Lage der Arbeitszeit? Hierbei stellt sich auch immer die Frage nach dem Gesundheitsschutz oder auch der Erreichbarkeit der Beschäftigten in ihrer Freizeit. Diese Themen werden im Seminar erörtert und sind Grundlage für eine gute Betriebsratsarbeit.
- Entscheidung des EuGH vom 14.05.2019 zur Arbeitszeiterfassungspflicht
- Beschluss des BAG vom 13.09.2022 zur Arbeitszeiterfassung
- Gesetzliche Grundlagen der Arbeitszeit; Arbeitszeitgesetz und § 106 GewO
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Arbeitszeit gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei elektronischer Zeiterfassung gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
- Arbeitsschutzgesetz; Pflichten des Arbeitgebers, Mitbestimmung des Betriebsrates, Gefährdungsbeurteilung
- Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit
- Pflicht zur Arbeitszeiterfassung vs. Vertrauensarbeitszeit
- Arbeitszeit = Gesundheitsfaktor
REFERENT
Rolf Grüning, Rechtsanwalt, Tauberbischofsheim
Kupferzell-Eschental