SBV-Wahl 2022: Schulungen für Wahlvorstände
Förmliches und vereinfachtes Wahlverfahren
ZIELGRUPPE
Mitglieder des Wahlvorstandes
SEMINARINHALT
Das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) schreibt in § 177 Absatz 1 Satz 1 zwingend vor, dass in Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens 5 schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt werden, eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied, das die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung vertritt, zu wählen sind. Um eine ordnungsgemäße Wahl durchführen zu können, laden wir SchwerbehindertenvertreterInnen, BetriebsrätInnen und bereits gewählte Wahlvorstände zum Seminar ein.
- In welchen Betrieben wird gewählt?
- Wann wird gewählt? Wer darf wählen?
- Wer darf gewählt werden?
- Wie wird gewählt?
- Kosten der Wahl Schutz des Wahlverfahrens
- Schutz des Wahlvorstandes und der Wahlbewerber
- Nichtigkeit der Wahl und Wahlanfechtung
Förmliches Wahlverfahren (ab 50 Schwerbehinderte ArbeitnehmerInnen)
15.07.2022 in Stuttgart-Degerloch
22.09.2022 in Ludwigsburg
Vereinfachtes Wahlverfahren (bis 49 Schwerbehinderte ArbeitnehmerInnen)
29.07.2022 in Ludwigsburg
23.09.2022 in Stuttgart-Degerloch
REFERENT
Dieter Stang, Rechtsanwalt, Stuttgart
Förmliches
Wahlverfahren
Stuttgart-Degerloch
Vereinfachtes
Wahlverfahren
Ludwigsburg
Förmliches
Wahlverfahren
Ludwigsburg
Vereinfachtes
Wahlverfahren
Stuttgart-Degerloch