Wirtschaft

WIRTSCHAFT

NEU! Ausländische Mütter und ihre inländischen Töchter


ZIELGRUPPE

Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertrauenspersonen


SEMINARINHALT

Das Binnenverhältnis zwischen Konzernunternehmen prägt die Auskunfts- und Gestaltungsmöglichkeiten von Betriebsräten und die Arbeit von Wirtschaftsausschüssen. Konzerne und Unternehmensgruppen sind häufig nicht ausschließlich innerhalb Deutschlands organisiert, sondern agieren grenzüberschreitend durch ein Geflecht von Mutter-, Tochter- und Schwestergesellschaften. Der Arbeitnehmervertretung vor Ort steht dann oft eine Geschäftsleitung gegenüber, die nur sehr eingeschränkt handeln kann, weil sie von der ausländischen Konzernzentrale abhängig ist. Dies zeigt sich nicht zuletzt auch bei der Frage, wie mit der Einführung und Anwendung von – aus dem Mutterkonzern vorgegebenen – IT-Systemen umgegangen werden soll.

Umgekehrt bestehen spezielle Fragen zur Wahrnehmung der Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte, wenn deutsche Konzerngesellschaften die ArbeitnehmervertreterInnen nur über den durch das Betriebsverfassungsgesetz abgedeckten deutschen Teil ihrer Konzerntöchter informieren wollen. Wie können durch Informationsanforderungen und geschickte Auswertung öffentlich verfügbarer Zahlen notwendige Ableitungen erfolgen?

In diesem Seminar werden spezielle Kenntnisse für Wirtschaftsausschussmitglieder in Konzernunternehmen vermittelt. Das Seminar richtet sich an Betriebsratsmitglieder, die in Konzernen oder Unternehmensgruppen mit ausländischen Muttergesellschaften neue Informationen über die Nutzung der Mitbestimmungsinformationen sammeln möchten.


REFERENTINNEN UND REFERENTEN

IMU Institut, Stuttgart


Termin
Seminar-Nr.
Ort
Kosten
Anmeldung
Termin 29.10.-31.10.2025
Seminar-Nr. 925021
Ort

Pliezhausen

Kosten
Hotelkosten € 653,681
Seminargebühr € 990,002
Anmeldung
Termin 28.10.–30.10.2026
Seminar-Nr. 92661
Ort

Heilbronn

Kosten
Hotelkosten € 639,001
Seminargebühr € 1.290,002
Anmeldung
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1
inkl. MwSt.
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2
zzgl. MwSt.
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Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX