NEU! Erfolgreiche Interessenvertretung leicht gemacht
Das Seminar findet in 3 Teilen statt und ist nur als Paket buchbar.
ZIELGRUPPE
Das Seminar richtet sich an Betriebsratsvorsitzende und ihre Stellvertretung. Je nach Funktion, betrieblicher Situation und der persönlichen Aufgabenstellung ist die Teilnahme nach § 37.6 BetrVG möglich, bspw. bei freigestellten Betriebsratsmitgliedern. Darüber hinaus kann auch die Teilnahme und verbindliche Anmeldung nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erfolgen.
SEMINARINHALT
Nach § 80 BetrVG haben Betriebsräte die Aufgabe, die Einhaltung gesetzlicher Regelungen zu überwachen. Gleichzeitig gibt ihnen der § 87 BetrVG nicht nur Mitbestimmungsrechte, z.B. bei der Gestaltung betrieblicher Arbeitsbedingungen, bei Arbeitszeiten, Entlohnungsgrundsätzen, etc., sondern auch die Pflicht, sich aktiv gestaltend mit eigenen Gestaltungsvorschlägen in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Belangen einzubringen (Initiativrecht). Dies verpflichtet Betriebsräte nicht nur auf Vorschläge und Konzepte des Arbeitgebers zu reagieren – es verpflichtet sie auch zu eigenständigem, aktivem, konzeptionellem Erarbeiten von Lösungen für betriebliche Aufgaben, die dann mit dem Arbeitgeber verhandelbar sind. Für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit ist die Beteiligung der Beschäftigten unerlässlich. In dieser Seminarreihe wird den TeilnehmerInnen das Handwerkszeug zur systematischen Herangehensweise an die vielfältigen Aufgaben des Betriebsrats vermittelt. Die TeilnehmerInnen lernen gezieltes und planvolles Vorgehen, welches sie zur Entwicklung eigener Gestaltungsvorschläge und bei Entscheidungsprozessen innerhalb des Betriebsratsgremiums befähigt. Sie erfahren auch, wie sie die Beschäftigten in den Entwicklungs- und Entscheidungsprozess einbeziehen können.
- Zielsetzung für die Betriebsratsarbeit
- Prioritäten aus der Perspektive der Beschäftigten
- Selbstverständnis der Interessenvertretung
- Aufgabenteilung nach §§ 28, 28a BetrVG
- Personelle Besetzung von Ausschüssen und Arbeitsgruppen nach Kompetenz, persönlichem Interesse und Neigung
- Aufgabenbezogene Bildungsplanung nachpersönlichem Interesse und Neigung § 37 Abs. 6 BetrVG
- Impulse für die betriebliche Öffentlichkeitsarbeit unter Beteiligung der Beschäftigten, bspw. im Rahmen von Betriebsversammlungen nach § 42 BetrVG
- Kommunikation und Einbeziehung der Beschäftigten, bspw. als Sachkundige nach § 80 Abs. 2 BetrVG
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber nach § 2 BetrVG
- Arbeitsorganisation und Kommunikationsstrukturen im Betriebsrat nach §§ 26-35 BetrVG
- Projektplanung und Aufgabensteuerung
REFERENT
Stefan Reiner
Bildungsreferent, Untergruppenbach
13.03.-14.03.2025
Teil 2:
05.05.-06.05.2025
Teil 3:
05.06.-06.06.2025
Nürtingen