Tarifverträge unter der Lupe
NEU! Beschäftigungssicherung
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertrauenspersonen
SEMINARINHALT
Viele Betriebe der Metall- und Elektroindustrie sind bereits mit akuten oder absehbaren Auslastungsproblemen konfrontiert.
Eine Kenntnis der aktuellen rechtlichen Bedingungen ist von erheblicher Bedeutung, da die Beschäftigungssicherung zu den Hauptaufgaben des Betriebsrates gehört.
Da die Entscheidungen meist unter großem Zeitdruck getroffen werden müssen, ist eine frühzeitige Weiterbildung dringend zu empfehlen, damit die Interessen der Beschäftigten bei den oft kurzfristig auftretenden Auslastungsproblemen wirksam vertreten werden können.
Zur Sicherung der Beschäftigung stehen eine Reihe tariflicher und gesetzlicher Möglichkeiten im SGB III und im Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung (TV Besch) zur Verfügung.
I. Geänderte gesetzliche Voraussetzungen für Kurzarbeit
- Aktuelle Voraussetzungen für Einführung konjunktureller Kurzarbeit
- Finanzielle Auswirkungen für die Beschäftigten
II. Neuregelungen zur Beschäftigungssicherung (TV Besch)
- Kurzarbeit mit tariflichem Zuschuss (§ 5 TV Besch)
- Arbeitszeitabsenkung ohne Entgeltausgleich (§ 4 TV Besch)
- Tarifliche Kurzarbeit (§ 6 TV Besch)
- Arbeitszeitabsenkung mit Trafo-Baustein (§ 7 TV Besch)
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
III. Weitere Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung
REFERENT
Dieter Stang, Rechtsanwalt, Stuttgart
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