Tarif- und Arbeitsrecht

Tarifverträge unter der Lupe

NEU! Beschäftigungssicherung


ZIELGRUPPE

Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertrauenspersonen


SEMINARINHALT

Viele Betriebe der Metall- und Elektroindustrie sind bereits mit akuten oder absehbaren Auslastungsproblemen konfrontiert.

Eine Kenntnis der aktuellen rechtlichen Bedingungen ist von erheblicher Bedeutung, da die Beschäftigungssicherung zu den Hauptaufgaben des Betriebsrates gehört.

Da die Entscheidungen meist unter großem Zeitdruck getroffen werden müssen, ist eine frühzeitige Weiterbildung dringend zu empfehlen, damit die Interessen der Beschäftigten bei den oft kurzfristig auftretenden Auslastungsproblemen wirksam vertreten werden können.

Zur Sicherung der Beschäftigung stehen eine Reihe tariflicher und gesetzlicher Möglichkeiten im SGB III und im Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung (TV Besch) zur Verfügung.

I. Geänderte gesetzliche Voraussetzungen für Kurzarbeit

  • Aktuelle Voraussetzungen für Einführung konjunktureller Kurzarbeit
  • Finanzielle Auswirkungen für die Beschäftigten

II. Neuregelungen zur Beschäftigungssicherung (TV Besch) 

  • Kurzarbeit mit tariflichem Zuschuss (§ 5 TV Besch) 
  • Arbeitszeitabsenkung ohne Entgeltausgleich (§ 4 TV Besch)
  • Tarifliche Kurzarbeit (§ 6 TV Besch)
  • Arbeitszeitabsenkung mit Trafo-Baustein (§ 7 TV Besch)
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates

III. Weitere Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung


REFERENT

Dieter Stang, Rechtsanwalt, Stuttgart



Termin
Seminar-Nr.
Ort
Kosten
Anmeldung
Termin 19.03.2025
Seminar-Nr. 925010
Ort

Öhringen

Kosten
Seminargebühr € 300,00 2
Tagungspauschale € 90,002
Anmeldung
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zzgl. MwSt.
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Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX