BETRIEBSRATSWAHL 2026: WAHLVORSTANDSSCHULUNG
Normales Wahlverfahren
ZIELGRUPPE
Mitglieder des Wahlvorstandes und Betriebsräte, die mit der Durchführung der Wahl betraut sind
SEMINARINHALT
Sind in Ihrem Betrieb mehr als 201 Beschäftigte? Dann ist das normale Wahlverfahren zwingend vorgeschrieben. In Betrieben mit 101 bis 200 Beschäftigten besteht hingegen die Möglichkeit, zwischen dem normalen und dem vereinfachten Wahlverfahren zu wählen – sofern keine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über das vereinfachte Verfahren getroffen wurde, gilt das normale Wahlverfahren. Das Seminar bereitet Sie umfassend auf Ihre Aufgaben als Wahlvorstandsmitglied vor. Der Schwerpunkt liegt auf den gesetzlichen Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung für das normale Wahlverfahren sowie auf der praktischen Umsetzung im Betrieb. Sie gewinnen Sicherheit in der rechtssicheren Durchführung der Betriebsratswahl und erlangen die notwendige Handlungskompetenz.
- Allgemeine Vorschriften zur Betriebsratswahl
- Aktives und passives Wahlrecht
- Erstellung Wählerliste und Wahlausschreiben
- Wahl mehrerer Betriebsratsmitglieder
- Vorschläge und Wahlverfahren, Minderheitengeschlecht, Sitzverteilung
- Schriftliche Stimmabgabe und andere Verfahrensweisen
- Durchführung der Betriebsratswahl
- Nach der Betriebsratswahl
REFERENTEN
Frank Berger, Rechtsanwalt
Berger Rechtsanwälte
Benzstraße 10, 72762 Reutlingen Rolf
Rolf Grüning, Rechtsanwalt
Frauenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim
Manuel Gulde, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Benzstraße 10, 72762 Reutlingen
Dieter Stang, Fachanwalt für Arbeitsrecht
IG Metall Stuttgart
Theodor-Heuss-Straße 2, 70174 Stuttgart
Günther Stark, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Carsten Oestmann, Rechtsanwalt
Dr. Lukas Brauer, Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Stark, Mayer, Oestmann & Kollegen
Alleenstraße 10, 71638 Ludwigsburg
Jürgen Zeller, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Strängel 24, 72766 Reutlingen
HINWEIS
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 20 Abs. 3 BetrVG für alle Wahlvorstandsmitglieder erforderlich. Dies gilt gem. § 37 Abs. 6 BetrVG auch für alle Betriebsratsmitglieder, sofern diese an der Vorbereitung und Durchführung der Wahl beteiligt sind.
ONLINE-SEMINARE
Wie funktioniert das Online-Seminar?
Unsere Online-Seminare ermöglichen Ihnen eine sichere und bequeme Teilnahme von Ihrem eigenen PC oder Notebook aus. Sie verfolgen den Live-Vortrag des Referenten direkt auf dem Bildschirm und können über den Chat oder per Mikrofon Fragen stellen sowie sich mit anderen TeilnehmerInnen austauschen.
Technische Voraussetzungen
– Ein internetfähiger PC oder ein Notebook mit Kamera und Mikrofon
– Eine stabile Internetverbindung
– Das Online-Seminar findet über Microsoft Teams statt. Eine Installation der App ist nicht zwingend erforderlich. Sie können auch über den Browser teilnehmen.
Zugangsdaten
Die Zugangsdaten erhalten Sie drei Tage vor dem Seminar per E-Mail an die Adresse, die Sie bei der Anmeldung angegeben haben.
Falls Sie Fragen zur technischen Umsetzung haben, melden Sie sich gerne im Vorfeld bei uns!
WELCHES WAHLVERFAHREN IST DAS RICHTIGE FÜR IHREN BETRIEB?
Für die Wahl eines Betriebsrates sieht das Betriebsverfassungsgesetz zwei unterschiedliche Verfahren vor: das vereinfachte Wahlverfahren und das normale Wahlverfahren. Diese beiden Wahlverfahren haben viele Gemeinsamkeiten, aber auch einige Unterschiede. Hier erfahren Sie, welches Verfahren das richtige für Ihren Betrieb ist.
IN DER REGEL 5–100 WAHLBERECHTIGTE BESCHÄFTIGTE
= Vereinfachtes Wahlverfahren
IN DER REGEL 101–200 WAHLBERECHTIGTE BESCHÄFTIGTE
= Entscheidungsmöglichkeit Vereinfachtes oder Normales Wahlverfahren
IN DER REGEL mehr als 200 WAHLBERECHTIGTE BESCHÄFTIGTE
= Normales Wahlverfahren
Der Wahlvorstand hat nach § 14a Abs. 5 BetrVG die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten Verfahrens zu vereinbaren, wenn im Betrieb in der Regel zwischen 101 und 200 wahlberechtigte Beschäftigte sind. Die Vereinbarung ist freiwillig und kann vom Wahlvorstand nicht erzwungen werden. Verweigert der Arbeitgeber eine Vereinbarung über die Anwendung des vereinfachten Verfahrens, muss das normale Wahlverfahren durchgeführt werden.
Mitbestimmung aktiv gestalten – Betriebsratswahl 2026
Die Betriebsratswahl ist ein entscheidender Moment für die Mitbestimmung im Unternehmen. Doch wie läuft die Wahl ab? Wer kann kandidieren? Und wie findet man geeignete KandidatInnen? In unserem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um die Betriebsratswahl – von der Vorbereitung bis zur erfolgreichen Durchführung.
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