Desksharing – Das Büromodell der Zukunft?
Betriebliche Regelungen sind dringend erforderlich!
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertrauenspersonen
SEMINARINHALT
Seit einigen Jahren setzen Arbeitgeber verstärkt darauf, den bisherigen festen Arbeitsplatz im Betrieb durch Wechselarbeitsplätze zu ersetzen („Desksharing“). Diese Tendenz hat sich in den letzten Monaten deutlich verstärkt, da viele Beschäftigte aus dem „Homeoffice“ arbeiten und Büroflächen dadurch weniger genutzt werden.
Im Zusammenhang mit der Einführung und Umsetzung des „Desksharing“ stellen sich eine Vielzahl von rechtlichen Fragen. In dem Seminar werden den TeilnehmerInnen die rechtlichen und praktischen Kenntnisse vermittelt, um auf die veränderte betriebliche Situation erfolgreich reagieren zu können.
Außerdem werden auch die in anderen Betrieben bereits bestehende Betriebsvereinbarungen dargestellt und Vorschläge für neue betriebliche Regelungen mit den TeilnehmerInnen diskutiert.
- Interessenlage von Arbeitgeber und Beschäftigten
- Rechtliche Vorgaben beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Mitbestimmung bei der Ordnung des Betriebes (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)
- Mitbestimmung bei der Leistungs- und Verhaltenskontrolle (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
- Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz und bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (§ 87 Abs. 1 Nr. 7)
- Einführung von „Desksharing“ als mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG
- Gemeinsame Erarbeitung einer Betriebsvereinbarung zum „Desksharing“ mit allen erforderlichen Regelungspunkten
REFERENT
Dieter Stang, Rechtsanwalt, Stuttgart
Stuttgart-Degerloch