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NEU! Bewegt oder getrieben? Agile Arbeit und Mitbestimmung


ZIELGRUPPE

Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertrauenspersonen


SEMINARINHALT

In vielen Betrieben wird derzeit die Einführung von agilen Methoden geplant oder wurde – von Betriebsräten nahezu unbemerkt – bereits umgesetzt. Die Projektarbeit beispielsweise in Entwicklungs- oder Konstruktionsbereichen wird zunehmend nach Prinzipien von Scrum gestaltet und dazu die Software Jira eingesetzt.

Mit der Einführung agiler Methoden und Elemente, wie Scrum und Kanban, verändert sich die Arbeitsorganisation in vielen Unternehmen grundlegend. Von einzelnen selbstorganisierten Teams bis hin zu komplett agilen Organisationen bringen diese neuen Organisationsformen mit den neuen Herausforderungen auch stets neue Gestaltungsmöglichkeiten für Betriebsräte.

In diesem Seminar werden die verschiedenen Aspekte und Erscheinungsformen agiler Arbeit kritisch beleuchtet und gemeinsam betriebliche Handlungsmöglichkeiten erarbeitet. Dabei spielen die unterschiedlichen Dimensionen agiler Arbeit die zentrale Rolle: ein komplett verändertes Führungsverständnis und eine neue Organisationskultur genauso wie ein agiles Zielbild und kundenorientierte Strukturen.

Welche Herausforderungen ergeben sich aus iterativen und inkrementellen Prozessen für Führung, Entgelt und Mitbestimmung im Betrieb?

  • Was ist Agilität?
  • In welchen Formen begegnen uns Elemente agiler Organisation im Betrieb?
  • Eine konkrete betriebliche Anwendung agiler Methodik: Scrum und Software Jira, die agiles Projektmanagement unterstützt
  • Wie verändert agile Arbeit die Rolle und das Selbstverständnis von Personalführung?
  • Welche Chancen und Risiken liegen in selbstorganisierter Teamarbeit?
  • Mitbestimmungsrechte für die Gestaltung der agilen Arbeit nutzen!

REFERENTEN

IMU Institut, Stuttgart


Termin
Seminar-Nr.
Ort
Kosten
Anmeldung
Termin 20.01.–22.01.2026
Seminar-Nr. 926009
Ort

Stuttgart (relexa Hotel)

Kosten
Hotelkosten € 509,00 1
Seminargebühr € 1.300,00 2
Anmeldung
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1
inkl. MwSt.
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zzgl. MwSt.
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Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX