Betriebsrat

BETRIEBSRATSWAHL 2026: WAHLVORSTANDSSCHULUNG

Normales Wahlverfahren

Seminartermine Oktober bis November 2025


ZIELGRUPPE

Mitglieder des Wahlvorstandes und Betriebsräte, die mit der Durchführung der Wahl betraut sind


SEMINARINHALT

Sind in Ihrem Betrieb mehr als 201 Beschäftigte? Dann ist das normale Wahlverfahren zwingend vorgeschrieben. In Betrieben mit 101 bis 200 Beschäftigten besteht hingegen die Möglichkeit, zwischen dem normalen und dem vereinfachten Wahlverfahren zu wählen – sofern keine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über das vereinfachte Verfahren getroffen wurde, gilt das normale Wahlverfahren. Das Seminar bereitet Sie umfassend auf Ihre Aufgaben als Wahlvorstandsmitglied vor. Der Schwerpunkt liegt auf den gesetzlichen Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung für das normale Wahlverfahren sowie auf der praktischen Umsetzung im Betrieb. Sie gewinnen Sicherheit in der rechtssicheren Durchführung der Betriebsratswahl und erlangen die notwendige Handlungskompetenz.

  • Allgemeine Vorschriften zur Betriebsratswahl
  • Aktives und passives Wahlrecht
  • Erstellung Wählerliste und Wahlausschreiben
  • Wahl mehrerer Betriebsratsmitglieder
  • Vorschläge und Wahlverfahren, Minderheitengeschlecht, Sitzverteilung
  • Schriftliche Stimmabgabe und andere Verfahrensweisen
  • Durchführung der Betriebsratswahl
  • Nach der Betriebsratswahl

REFERENTEN

Frank Berger, Rechtsanwalt
Berger Rechtsanwälte
Benzstraße 10, 72762 Reutlingen

Rolf Grüning, Rechtsanwalt
Frauenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim

Manuel Gulde, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Benzstraße 10, 72762 Reutlingen

Dieter Stang, Rechtsanwalt
Freiburg

Günther Stark, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Carsten Oestmann, Rechtsanwalt
Dr. Lukas Brauer, Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Stark, Mayer, Oestmann & Kollegen
Alleenstraße 10, 71638 Ludwigsburg

Jürgen Zeller, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Strängel 24, 72766 Reutlingen


HINWEIS

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 20 Abs. 3 BetrVG für alle Wahlvorstandsmitglieder erforderlich. Dies gilt gem. § 37 Abs. 6 BetrVG auch für alle Betriebsratsmitglieder, sofern diese an der Vorbereitung und Durchführung der Wahl beteiligt sind.


ONLINE-SEMINARE

Wie funktioniert das Online-Seminar?
Unsere Online-Seminare ermöglichen Ihnen eine sichere und bequeme Teilnahme von Ihrem eigenen PC oder Notebook aus. Sie verfolgen den Live-Vortrag des Referenten direkt auf dem Bildschirm und können über den Chat oder per Mikrofon Fragen stellen sowie sich mit anderen TeilnehmerInnen austauschen.

Technische Voraussetzungen
– Ein internetfähiger PC oder ein Notebook mit Kamera und Mikrofon
– Eine stabile Internetverbindung
– Das Online-Seminar findet über Microsoft Teams statt. Eine Installation der App ist nicht zwingend erforderlich. Sie können auch über den Browser teilnehmen.

Zugangsdaten
Die Zugangsdaten erhalten Sie drei Tage vor dem Seminar per E-Mail an die Adresse, die Sie bei der Anmeldung angegeben haben.
Falls Sie Fragen zur technischen Umsetzung haben, melden Sie sich gerne im Vorfeld bei uns!


WELCHES WAHLVERFAHREN IST DAS RICHTIGE FÜR IHREN BETRIEB?

Für die Wahl eines Betriebsrates sieht das Betriebsverfassungsgesetz zwei unterschiedliche Verfahren vor: das vereinfachte Wahlverfahren und das normale Wahlverfahren. Diese beiden Wahlverfahren haben viele Gemeinsamkeiten, aber auch einige Unterschiede. Hier erfahren Sie, welches Verfahren das richtige für Ihren Betrieb ist.

IN DER REGEL 5–100 WAHLBERECHTIGTE BESCHÄFTIGTE
= Vereinfachtes Wahlverfahren

IN DER REGEL 101–200 WAHLBERECHTIGTE BESCHÄFTIGTE
Entscheidungsmöglichkeit Vereinfachtes oder Normales Wahlverfahren
= Vereinfachtes Wahlverfahren
= Normales Wahlverfahren (Seminartermine Oktober bis November 2025)
= Normales Wahlverfahren (Seminartermine Dezember 2025 bis Januar 2026)

IN DER REGEL mehr als 200 WAHLBERECHTIGTE BESCHÄFTIGTE
= Normales Wahlverfahren (Seminartermine Oktober bis November 2025)
= Normales Wahlverfahren (Seminartermine Dezember 2025 bis Januar 2026)

Der Wahlvorstand hat nach § 14a Abs. 5 BetrVG die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten Verfahrens zu vereinbaren, wenn im Betrieb in der Regel zwischen 101 und 200 wahlberechtigte Beschäftigte sind. Die Vereinbarung ist freiwillig und kann vom Wahlvorstand nicht erzwungen werden. Verweigert der Arbeitgeber eine Vereinbarung über die Anwendung des vereinfachten Verfahrens, muss das normale Wahlverfahren durchgeführt werden.


Mitbestimmung aktiv gestalten – Betriebsratswahl 2026
Die Betriebsratswahl ist ein entscheidender Moment für die Mitbestimmung im Unternehmen. Doch wie läuft die Wahl ab? Wer kann kandidieren? Und wie findet man geeignete KandidatInnen? In unserem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um die Betriebsratswahl – von der Vorbereitung bis zur erfolgreichen Durchführung.
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Termin
Seminar-Nr.
Ort
Kosten
Region
Anmeldung
Termin 14.10.2025
D. Stang
Seminar-Nr. 925013
Ort

Stuttgart-Degerloch

Kosten
Seminargebühr € 300,00 2
Tagungspauschale € 50,002
Region ALLE
Anmeldung ausgebucht
Termin 15.10.2025
D. Stang
Seminar-Nr. 925014
Ort

Stuttgart-Degerloch

Kosten
Seminargebühr € 300,002
Tagungspauschale € 50,002
Region ALLE
Anmeldung
Termin 27.10.2025
D. Stang
Seminar-Nr. 225004
Ort

Stuttgart-Degerloch

Kosten
Seminargebühr € 300,002
Tagungspauschale € 50,002
Region S
Anmeldung
Termin 28.10.2025
D. Stang
Seminar-Nr. 925015
Ort

Stuttgart-Degerloch

Kosten
Seminargebühr € 300,002
Tagungspauschale € 50,002
Region ALLE
Anmeldung
Termin 29.10.2025
D. Stang
Seminar-Nr. 225005
Ort

Stuttgart-Degerloch

Kosten
Seminargebühr € 300,002
Tagungspauschale € 50,002
Region S
Anmeldung
Termin 11.11.2025
R. Grüning
Seminar-Nr. 825010
Ort

Bad Mergentheim

Kosten
Seminargebühr € 300,002
Tagungspauschale € 68,002
Region TBB
Anmeldung
Termin 12.11.2025
J. Zeller
Seminar-Nr. 125002
Ort

Stuttgart-Degerloch

Kosten
Seminargebühr € 300,002
Tagungspauschale € 50,002
Region ES
Anmeldung
Termin 12.11.2025
R. Grüning
Seminar-Nr. 825011
Ort

Bad Mergentheim

Kosten
Seminargebühr € 300,002
Tagungspauschale € 68,002
Region TBB
Anmeldung
Termin 13.11.2025
R. Grüning
Seminar-Nr. 825005
Ort

Kupferzell-Eschental

Kosten
Seminargebühr € 300,002
Tagungspauschale € 43,002
Region SHA
Anmeldung
Termin 17.11.2025
D. Stang
Seminar-Nr. 225006
Ort

Stuttgart-Degerloch

Kosten
Seminargebühr € 300,002
Tagungspauschale € 50,002
Region S
Anmeldung
Termin 18.11.2025
G. Stark
Seminar-Nr. 125003
Ort

Ludwigsburg

Kosten
Seminargebühr € 300,002
Tagungspauschale € 40,002
Region LB-WN
Anmeldung ausgebucht
Termin 18.11.2025
D. Stang
Seminar-Nr. 225007
Ort

Stuttgart-Degerloch

Kosten
Seminargebühr € 300,002
Tagungspauschale € 50,002
Region S
Anmeldung
Termin 19.11.2025
M. Gulde
Seminar-Nr. 725001
Ort

Reutlingen

Kosten
Seminargebühr € 300,002
Tagungspauschale € 56,002
Region RT-TÜ
Anmeldung
Termin 19.11.2025
R. Grüning
Seminar-Nr. 825006
Ort

Kupferzell-Eschental

Kosten
Seminargebühr € 300,002
Tagungspauschale € 43,002
Region SHA
Anmeldung
Termin 20.11.2025
F. Berger
Seminar-Nr. 825002
Ort

Neckarsulm

Kosten
Seminargebühr € 300,002
Tagungspauschale € 77,002
Region HN-NSU
Anmeldung ausgebucht
Termin 24.11.2025
M. Gulde
Seminar-Nr. 725002
Ort

Reutlingen

Kosten
Seminargebühr € 300,002
Tagungspauschale € 56,002
Region RT-TÜ
Anmeldung
Termin 25.11.2025
J. Zeller
Seminar-Nr. 125004
Ort

Nürtingen

Kosten
Seminargebühr € 300,002
Tagungspauschale € 85,002
Region ES
Anmeldung
Termin 26.11.2025
F. Berger
Seminar-Nr. 825003
Ort

Neckarsulm

Kosten
Seminargebühr € 300,002
Tagungspauschale € 77,002
Region HN-NSU
Anmeldung
Termin 27.11.2025
D. Stang
Seminar-Nr. 925016
Ort

online

Kosten
Seminargebühr € 300,002
Region ALLE
Anmeldung
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zzgl. MwSt.
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Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 20 Abs. 3 BetrVG