Tarif- und Arbeitsrecht

TARIFRECHT | Tarifverträge unter der Lupe

Urlaub und tarifliche Freistellung


ZIELGRUPPE

Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertrauenspersonen


SEMINARINHALT

Die tariflichen Regelungen zum Urlaub und zur bezahlten Freistellung im Manteltarifvertrag haben eine hohe praktische Bedeutung. Das Urlaubsrecht hat in den letzten Jahren erhebliche Veränderungen erlebt, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die bis dahin vom Bundesarbeitsgericht (BAG) vertretene Rechtsauslegung für europarechtswidrig erachtet hat. Die danach erfolgte Änderung der BAG-Rechtsprechung hat erhebliche Auswirkungen auf die betriebliche Urlaubspraxis und die Berechnung von Urlaubsansprüchen. Der Referent, der selbst ehrenamtlicher Richter des für das Urlaubsrecht zuständigen 9. Senats beim BAG ist, wird diese neuen Bedingungen vertiefend darstellen. Die häufig im Betrieb umstrittenen Voraussetzungen für bezahlte Freistellungen nach dem Manteltarifvertrag werden ebenfalls näher erläutert.

  • Tarifliche Regelungen zum Urlaub (Urlaubsabkommen)
    – Berechnung des Urlaubsanspruchs in Sonderfällen
    (z. B. Änderung der Arbeitszeit, Langzeiterkrankung, Elternzeit)
    – Krankheit während des Urlaubs
    – Berechnung der Urlaubsvergütung
    – Zusätzliches Urlaubsgeld und Auswirkungen nachträglicher Änderungen
    – Festlegung des Urlaubszeitraumes
    – Übertragung und Abgeltung von Urlaubsansprüchen
  • Wichtige gesetzliche Bestimmungen zum Urlaub
    – Auswirkungen der geänderten Rechtsprechung des EuGH auf das BUrlG
    – Hinweispflichten des Arbeitgebers zum Urlaub
  • Freistellungsansprüche nach dem Manteltarifvertrag

REFERENT

Dieter Stang, Rechtsanwalt, Freiburg


Termin
Seminar-Nr.
Ort
Kosten
Anmeldung
Termin 22.04.2026
Seminar-Nr. 92615
Ort

Stuttgart-Degerloch

Kosten
Seminargebühr € 320,002
Tagungspauschale € 52,002
Anmeldung
|
2
zzgl. MwSt.
|
Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX