TARIFRECHT | Tarifverträge unter der Lupe
Urlaub und tarifliche Freistellung
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertrauenspersonen
SEMINARINHALT
Die tariflichen Regelungen zum Urlaub und zur bezahlten Freistellung im Manteltarifvertrag haben eine hohe praktische Bedeutung. Das Urlaubsrecht hat in den letzten Jahren erhebliche Veränderungen erlebt, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die bis dahin vom Bundesarbeitsgericht (BAG) vertretene Rechtsauslegung für europarechtswidrig erachtet hat. Die danach erfolgte Änderung der BAG-Rechtsprechung hat erhebliche Auswirkungen auf die betriebliche Urlaubspraxis und die Berechnung von Urlaubsansprüchen. Der Referent, der selbst ehrenamtlicher Richter des für das Urlaubsrecht zuständigen 9. Senats beim BAG ist, wird diese neuen Bedingungen vertiefend darstellen. Die häufig im Betrieb umstrittenen Voraussetzungen für bezahlte Freistellungen nach dem Manteltarifvertrag werden ebenfalls näher erläutert.
- Tarifliche Regelungen zum Urlaub (Urlaubsabkommen)
– Berechnung des Urlaubsanspruchs in Sonderfällen
(z. B. Änderung der Arbeitszeit, Langzeiterkrankung, Elternzeit)
– Krankheit während des Urlaubs
– Berechnung der Urlaubsvergütung
– Zusätzliches Urlaubsgeld und Auswirkungen nachträglicher Änderungen
– Festlegung des Urlaubszeitraumes
– Übertragung und Abgeltung von Urlaubsansprüchen - Wichtige gesetzliche Bestimmungen zum Urlaub
– Auswirkungen der geänderten Rechtsprechung des EuGH auf das BUrlG
– Hinweispflichten des Arbeitgebers zum Urlaub - Freistellungsansprüche nach dem Manteltarifvertrag
REFERENT
Dieter Stang, Rechtsanwalt, Freiburg
Stuttgart-Degerloch