Tarif- und Arbeitsrecht

ARBEITSRECHT | Von der Einstellung bis zum Ausstieg

Aufhebungsverträge

Was Betriebsratsmitglieder, SchwerbehindertenvertreterInnen und Beschäftigte unbedingt wissen sollten


ZIELGRUPPE

Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertrauenspersonen


SEMINARINHALT

Der geplante Abbau von Arbeitsplätzen ist für viele Betriebratsgremien traurige Realität. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Neben dem Strukturwandel in der Metall- und Elektroindustrie sind die zunehmende Digitalisierung der Büroarbeit und die Verlagerung von Arbeitsplätzen in „Billiglohnländer“ wichtige Ursachen.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die meisten Unternehmen versuchen, diesen Personalabbau durch Aufhebungsverträge zu realisieren. Dies hat für sie den großen Vorteil, dass sie gezielt auf die ArbeitnehmerInnen zugehen können, deren Stellen sie gern einsparen möchten. Betriebsbedingte Kündigungen, die mit einer Sozialauswahl und einer erheb­lichen Störung des Betriebsfriedens verbunden sind, können dadurch häufig vermieden werden. Auch bei krankheitsbedingten Fehlzeiten oder geringer Leistungsfähigkeit wird häufig von der Möglichkeit des Angebotes von Aufhebungsverträgen Gebrauch gemacht.

BetriebsrätInnen und SchwerbehindertenvertreterInnen müssen daher in die Lage versetzt werden, die von Abfindungsangeboten betroffenen Beschäftigten kompetent zu beraten. Hierfür ist auch eine fundierte Kenntnis der arbeits- und sozialrechtlichen Auswirkungen unerlässlich. Im Seminar werden Kenntnisse vermittelt, die für die Erfüllung der Aufgaben benötigt werden.

  • Wann ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages sinnvoll?
  • Regelungsinhalt von Aufhebungsverträgen und Gestaltungsmöglichkeiten
  • Sozialversicherungsrechtliche Folgen eines Aufhebungsvertrages (Sperrzeit, Ruhenszeit, ALG-Bezugsdauer)
  • Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Abfindungen

REFERENT

Dieter Stang, Rechtsanwalt, Freiburg


Termin
Seminar-Nr.
Ort
Kosten
Anmeldung
Termin 04.03.2026
Seminar-Nr. 92610
Ort

Stuttgart-Degerloch

Kosten
Seminargebühr € 320,002
Tagungspauschale € 52,002
Anmeldung
Termin 20.07.2026
Seminar-Nr. 82609
Ort

Öhringen

Kosten
Seminargebühr € 320,002
Tagungspauschale € 90,002
Anmeldung
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zzgl. MwSt.
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Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX