Einigungsstelle
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder
SEMINARINHALT
Kommen die Betriebsparteien in Mitbestimmungsfragen nicht zu einer Einigung, entscheidet in den Fällen der erzwingbaren Mitbestimmung die Einigungsstelle verbindlich. Es ist deshalb für Betriebsräte unumgänglich, sich mit dem Verfahren vor der Einigungsstelle auseinanderzusetzen und die rechtlichen Hintergründe zu kennen. Das Seminar vermittelt einerseits den rechtlichen Rahmen der Einigungsstelle und schafft ein Verständnis für die Taktik im Einigungsstellenverfahren.
- Anwendungsbereich des Einigungsstellenverfahrens
- Errichtung der Einigungsstelle incl. gerichtliches Bestellungsverfahren
- Verfahrensablauf
- Entscheidung der Einigungsstelle
- Simulation anhand eines praktischen Falles
- Abgrenzung zur gerichtlichen Rechtsdurchsetzung
REFERENT
Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Offenburg
1. Tag: 10.00–17.30 Uhr
2. Tag: 08.30–16.00 Uhr
Kupferzell-Beltersrot