Tarif- und Arbeitsrecht

NEU! Transformation in der Automobil- und Automobil­zulieferindustrie 


ZIELGRUPPE

Betriebsratsmitglieder


SEMINARINHALT

Viele Betriebsräte sind derzeit mit der Transformation der Arbeitswelt in der Automobil- und Automobilzulieferindustrie befasst und müssen sich den damit verbundenen Problemen stellen. Wir wollen hier, neben der Erläuterung der klassischen Mitwirkungsrechte, wie Interessenausgleich, Sozialplan, Kurzarbeit etc., auch auf die Rechte und Möglichkeiten des Betriebsrates bei Weiterbildung und Qualifizierung hinweisen. Auch die Möglichkeiten des Vorruhestands und der Altersteilzeit werden nochmals erläutert und deren sinnvolle Verknüpfung dargestellt.

  • Was ist Transformation? Wie wirkt sich diese in unserem Betrieb aus?
  • Kann der Betriebsrat nur dann handeln, wenn die Maßnahme interessenausgleichspflichtig ist?
    Welche Alternativen sind vorhanden?
  • Wann liegt eine interessenausgleichspflichtige Maßnahme vor?
  • Welche Aufgaben hat der Betriebsrat im Rahmen von Interessenausgleichsverhandlungen?
  • Wie kann der Betriebsrat reine Abbaumaßnahmen durch intelligente Lösungen verhindern?
    • Qualifizierung im Betrieb
    • externe Qualifizierung
    • staatliche finanzielle Hilfen
    • klassische Lösungsmöglichkeit
    • Freiwilligenprogramm
    • Altersübergangsmodell/Altersteilzeit (Vorteile, Nachteile, Machbarkeit)
    • klassischer Sozialplan
    • beschäftigungssichernde Maßnahmen für die Zukunft (Kündigungsverbot, Festschreiben als Investprogramm, Festschreiben bestimmter Produktionstätigkeit)

REFERENTEN

Günther Stark, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ludwigsburg
Carsten Oestmann, Rechtsanwalt, Ludwigsburg


Termin
Seminar-Nr.
Ort
Kosten
Region
Anmeldung
Termin 23.05.2023
Seminar-Nr. 92355
Ort

Ludwigsburg

Kosten
Seminargebühr € 280,002
Tagungspauschale € 58,002
Region
Anmeldung
|
2
zzgl. MwSt.
|
Freistellung nach § 37.6 BetrVG