Mobile Arbeiten
Neue Arbeitsmodelle erfordern dringend neue Regelungen
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertrauenspersonen
SEMINARINHALT
Mit der Corona-Pandemie hat sich für viele Beschäftigte der Arbeitsalltag grundsätzlich geändert. Die Tätigkeit im Homeoffice und die Teilnahme an Videokonferenzen haben seitdem erheblich zugenommen. Die Arbeit am häuslichen Arbeitsplatz ist vielfach nicht mehr auf einzelne Arbeitstage im Monat beschränkt, sondern stellt in immer mehr Fällen einen festen Bestandteil des Arbeitslebens dar. Der Grund dafür sind nicht nur Wünsche der Beschäftigten, sondern zunehmend auch das Bestreben der Arbeitgeber, Tätigkeiten in die privaten Wohnungen zu verlagern, um Bürokosten zu sparen. Die Anpassung bestehender Betriebsvereinbarungen ist vor diesem Hintergrund dringend geboten.
Im Seminar werden den TeilnehmerInnen die rechtlichen und praktischen Kenntnisse vermittelt, um auf die veränderte betriebliche Situation erfolgreich reagieren zu können.
- Interessenlage von Arbeitgeber und Beschäftigten
- Gesetzliche und tarifliche Regelungen zum „Mobilen Arbeiten“
- Ausstattung und Kostenerstattung
- Anwendbare Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Regelungen
- Kommunikationsmöglichkeiten von Betriebsrat und Gewerkschaft mit Arbeitnehmern im „Homeoffice“
- Informations- und Beteiligungsrechte des Betriebsrates gem. §§ 80, 90 f, 99 BetrVG
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gem. § 87 BetrVG
- Gemeinsame Erarbeitung einer Betriebsvereinbarung mit allen erforderlichen Regelungspunkten
REFERENT
Dieter Stang, Rechtsanwalt, Stuttgart
Stuttgart-Degerloch