Die Geschäftsführung des Betriebsrates
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder
SEMINARINHALT
Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz sind die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsführung des Betriebsrates weiter gestiegen. Zudem müssen Betriebsräte auch die Auswirkungen der umfangreichen aktuellen Rechtsprechung des BAG zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung (z. B. zur Ladung von Ersatzmitgliedern, Anforderungen an die Tagesordnung) berücksichtigen. Ohne ordnungsgemäße Beschlussfassung sind die Beschlüsse des Betriebsrates ansonsten rechtsunwirksam. Das Seminar bietet zu Beginn der neuen Amtsperiode die Möglichkeit, sich über die aktuelle Rechtslage zu informieren, um daraus die nötigen Folgerungen für die betriebliche Praxis ziehen zu können.
- Ordnungsgemäße Einberufung von Betriebsratssitzungen
- Notwendiger Inhalt einer Tagesordnung
- Anforderungen an die Zulässigkeit von Video- und Telefonkonferenzen
- Ersatzmitglieder, Gewerkschaftsvertreter
- Neuregelungen zur Protokollführung
- Voraussetzungen für ordnungsgemäße Beschlussfassung
- Teilnahme und Befangenheit
- Inhalt und Form der Beschlüsse
- Stellung des/der Betriebsratsvorsitzenden/Stellvertreters
- Abgabe von Erklärungen
- Rolle im Betriebsratsgremium
- Anspruch auf Sachmittel und Sachverständige
- Hinzuziehung von Sachverständigen und Rechtsanwälten
- Büroausstattung und Literatur
REFERENT
Dieter Stang, Rechtsanwalt, Stuttgart
Stuttgart-Degerloch