Arbeitsrecht für Betriebe ohne Tarifbindung
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertrauenspersonen
SEMINARINHALT
Auch nicht alle Betriebe in der Metall- und Elektroindustrie sind komfortabel mit Tarifverträgen ausgestattet. Worin unterscheidet sich die Arbeit von Betriebsräten in Betrieben ohne Tarifbindung von denen mit Tarifbindung? Welche rechtlichen Grundlagen gelten? Welche Folgen hat es für die ArbeitnehmerInnen und die Interessenvertretungen im Betrieb, wenn sich der Arbeitgeber an einen Tarifvertrag „anlehnt“ oder sich im Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag bezieht? Welchen Spielraum gibt es bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen und welche Grenzen sind dabei zu berücksichtigen?
- Rechtsquellen des Arbeitsrechtes
- Auswirkungen von Tarifverträgen auf Betriebe ohne Tarifbindung
- Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, Nachwirkung von Tarifverträgen, Bezugnahmen im Arbeitsvertrag, sogenannte „Anlehnung an den Tarifvertrag“
- Reichweite der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
- Betriebsvereinbarungen als Gestaltungsinstrument in Betrieben ohne Tarifbindung, Regelungssperre gemäß § 77 Abs. 3 BetrVG, Handlungsspielraum der Betriebsräte und seine Grenzen
- Herstellung von Tarifbindung
- Bindung an den Flächentarifvertrag, Anerkennungstarifvertrag, Firmen- oder Haustarifvertrag, Erarbeitung von Handlungsalternativen
REFERENT
Günther Stark, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ludwigsburg
Stuttgart-Weilimdorf