Antragsverfahren zur Feststellung einer (Schwer-)Behinderung
ZIELGRUPPE
Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertrauenspersonen
SEMINARINHALT
Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50, behinderte Menschen sind Personen mit einem GdB von wenigstens 20, wenn sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich des SGB IX haben. Die Auswirkungen einer dauerhaften (länger als 6 Monate anhaltenden) Störung der körperlichen Funktion, der geistigen Fähigkeit oder der seelischen Gesundheit auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (Funktionsbeeinträchtigung) werden als Grad der Behinderung nach Zehnergraden von 20 bis 100 abgestuft festgestellt.
Das zuständige Landratsamt stellt auf Antrag den Grad der Behinderung (GdB) fest. Es erteilt hierüber einen Feststellungsbescheid, in dem der festgestellte GdB und die einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen angegeben werden. Beträgt der/die im Bescheid festgestellte GdB/MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) mindestens 50, stellt das Amt einen Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch und die Höhe des GdB aus.
Aber, wie funktioniert das mit dem Erstantrag?
Und was kann man tun, wenn ein Erstantrag negativ beschieden wird?
Im Seminar geben wir umfassende Informationen zu den wesentlichen Hintergründen des Erstantrages und üben an Originalformularen das juristisch korrekte Ausfüllen und Begründen. Tipps und Hinweise inklusive.
REFERENTINNEN UND REFERENTEN
Das Seminar wird von erfahrenen ReferentInnen durchgeführt, die mit den Gegebenheiten in der Region bestens vertraut sind. Sie begeistern und unterstützen die TeilnehmerInnen mit ihren Erfahrungen aus ihrem eigenen betrieblichen Umfeld.
Ludwigsburg
Stuttgart-Degerloch